Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Auftrag kommt zwischen dem Kunden und der x-technik IT & Medien GmbH zustande. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart zwischen der Firma x-technik IT & Medien GmbH, im Folgenden Auftragnehmer, und dem Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt.

1. Allgemeines

Maßgeblich für Aufträge sind nachstehende Geschäftsbedingungen sowie die jeweils gültige Preisliste. Abweichende sowie mündliche Vereinbarungen sind ungültig, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Durch die Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit den Geschäftsbedingungen einschließlich jeweils gültiger Preisliste einverstanden. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die AGB zu ändern. Die aktuelle Fassung der AGB ist auf der Internetseite des Auftragnehmers unter AGB abrufbar und wird dem Auftraggeber auf Wunsch zugesandt. Änderungen sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam.

2. Auftragserteilung und Vertragsabschluss

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Vorauskassa zu verlangen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch gebuchte Aufträge ohne Angabe von Gründen jederzeit vor dem jeweiligen Erscheinungstermin zu stornieren. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall das Recht auf Rückerstattung eines allfällig im Voraus bezahlten Entgelts zu. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers aus der Stornierung eines gebuchten Auftrages durch den Auftragnehmer sind ausgeschlossen. Die Stornierung der Schaltung eines einzelnen Inserats/eines einzelnen Auftrags lässt ein Auftragsverhältnis hinsichtlich anderer Schaltungen, Werbemittel etc. unberührt.

3. Zahlungsbedingungen

Sämtliche in den Mediadaten der jeweiligen Publikation des Verlages angeführten Preise verstehen sich exklusive 5 % Werbeabgabe und exklusive 20 % MwSt. Rechnungen sind nach Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen, es sei denn, dass sie ein anderes Fälligkeitsdatum aufweisen, vorbehaltlich Punkt 2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p. a. sowie eventuell anfallende Mahn-, Einziehungs-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten verrechnet. Wenn der Auftraggeber während der Laufzeit eines Auftrags mit seiner Zahlung trotz üblicher Mahnung in Verzug bleibt, kann die weitere Durchführung von Aufträgen abgelehnt werden, wobei die Zahlungsverpflichtungen aufrecht bleiben. Alle Bankspesen gehen ausnahmslos zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Auftragnehmers, zur Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche vom Auftragnehmer anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sind. Allfällige Einwendungen des Auftraggebers gegen Rechnungen müssen schriftlich binnen vier Wochen nach Rechnungserhalt beim Auftragnehmer geltend gemacht werden. Erhebt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die in Rechnung gestellte Forderung als anerkannt. Aufgrund von Betriebsstörungen oder höherer Gewalt nur teilweise durchgeführte Aufträge werden dem Auftragnehmer anteilig laut gültiger Preisliste verrechnet.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, Skonti, Ratenzusagen etc.) für verfallen zu erklären.

4. Auftragsabwicklung

Für den Inhalt der Inserate, beigelegten Werbemittel, Drucksachen, Online-Werbeflächen etc. ist ausschließlich der Auftraggeber haftbar, welcher den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos hält. Der Auftraggeber garantiert, dass die Inhalte und in Online-Werbeflächen enthaltene Links nicht gegen presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen, insbesondere nicht radikal-politische, gegen das Verbotsgesetz sowie sonstige gegen den Anstand und die guten Sitten verstoßende Inhalte und Formen enthalten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Druckunterlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen. Der Auftraggeber garantiert, dass er der berechtigte Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Nutzungsrechten, welche für die Werbung erforderlich sind, insbesondere der von ihm zur Verfügung gestellten oder verwendeten Unterlagen (z. B. Texte, Fotos, Grafiken, Dateien, Tonträger und Videomaterial etc.), ist. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt und hält den Auftragnehmer im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang schad- und klaglos. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, Inserate und Online-Werbeflächen mit „Werbung“ oder „Anzeige“ zu kennzeichnen. 

Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, welche dem Auftraggeber durch verminderte Verteilungsanzahl, nicht termingerechte Verteilung oder sonstige Abweichungen vom bestätigten Auftrag entstehen können. Der Auftraggeber verzichtet auf alle Schadensersatzansprüche.

Für die rechtzeitige Lieferung technisch korrekter, einwandfreier Druckunterlagen, Beilagen oder Einhefter ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Beilagen, Einhefter und sämtliche Aufkleber sind vom Kunden zeitgerecht, jedenfalls bis zum vom Verlag für den jeweiligen Auftrag genannten Datum, an den Druckpartner des Verlages zu liefern. Die Kosten für die Anlieferung trägt der Kunde. Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass sein Werbematerial gleichzeitig mit anderen Werbematerialien beigelegt wird.

Platzierungswünsche und Konkurrenzausschlüsse sind für den Auftragnehmer nur im Falle der Leistung eines Zuschlags bindend. Druckunterlagen: Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Der Auftragnehmer haftet für die Druckqualität nur, wenn einwandfreie, reproreife Vorlagen für den Zeitungsdruck beigestellt werden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Übertragungsfehler. 

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch an den Auftraggeber übersandt. Bei nicht fristgemäßer Rücksendung der Probeabzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Bei Satzfehlern, irrtümlichem Nichterscheinen, Verwechslungen und dergleichen besteht nur Anspruch auf Einschaltung einer Ersatzanzeige. Für Druckfehler wird keine Gewähr und kein Ersatz geleistet. Für allfällige Schäden, die durch Fehler im Inserat / PR (Satz, Druck etc.) entstehen, kann der Auftragnehmer zu keiner wie immer gearteten Gewähr- und Schadenersatzleistung herangezogen werden, selbst dann nicht, wenn der Fehler grob fahrlässig verschuldet wurde. Satzfehler oder sonstige Irrtümer in kostenlosen PR-Artikeln berechtigen den Auftraggeber nicht, von der Anzeigenrechnung Abzüge vorzunehmen oder die vollständige Bezahlung derselben zu verweigern. Sollte wegen höherer Gewalt der geplante Erscheinungstermin nicht eingehalten werden können, so akzeptiert der Auftraggeber einen späteren Erscheinungstermin.  

5. Online-Werbeflächen

Als Werbefläche im Sinne dieser AGB wird jede grafische, schriftliche oder audiovisuelle Darstellung werblicher Inhalte durch den Auftraggeber auf einem der durch den Auftragnehmer vermarkteten Online-Portalen verstanden, sei es in Form eines Bildes, eines Textes, einer audiovisuellen Sequenz oder einer Kombination der vorgenannten, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung z. B. als Bannerwerbung, Button oder Link. Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Mittel, insbesondere die benötigte Grafik- und/oder audiovisuelle Datei in den vom Auftragnehmer vorgegebenen Standardformaten und das sonstige für die Veröffentlichung der Werbefläche erforderliche Material rechtzeitig vor der vereinbarten Veröffentlichung der Werbefläche zur Verfügung.  

6. Stornobedingungen

Eine Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber ist ausschließlich schriftlich möglich. Bei Stornierung eines Auftrags werden dem Auftraggeber folgende Kosten in Rechnung gestellt: 30 % bis 61 Tage vor Anzeigenschluss, 50 % von 60 bis 31 Tage vor Anzeigenschluss, 75 % von 30 bis 14 Tage vor Anzeigenschluss sowie 100 % des Anzeigenauftrags unter 14 Tage vor Anzeigenschluss. Erteilte Aufträge über die Buchung einer Titelseite (Cover) bzw. Umschlagseite (U2, U3, U4) werden unabhängig vom Stornozeitpunkt mit 100 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt.

7. Geheimhaltung

Der Auftraggeber verpflichtet sich zu absolutem Stillschweigen über alle Daten und Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Durchführung eines Auftrags bekannt werden oder die er sonst durch die Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer von diesem erhält. Er verpflichtet sich, diese vertraulich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Verpflichtung wirkt auch über das Ende der Vertragsbeziehungen hinaus.

12. Anzuwendendes Recht

Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages: A-4073 Wilhering. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem Verlag und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Verlages örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

Stand: 1. Jänner 2020 
x-technik IT & Medien GmbH, Schöneringer Straße 48, A-4073 Wilhering, www.x-technik.at
 

Filtern

Suchbegriff

Unterkategorie

Firmen

Inhaltstyp

Firmentyp

Land