gastkommentar

Sicherheitsoptionen bei Robotersystemen

Die Tatsache, dass neu in Verkehr gebrachte Anlagen (meist zusammengesetzte Maschinen) -zertifiziert werden müssen, ist mittlerweile bei Endkunden und Herstellern größtenteils bekannt. Die Robotersteuerung IRC5 von ABB bietet dafür Sicherheitsoptionen der neuesten Generation an. Diese Optionen sind: Elektronische Positionsschalter (EPS) und SafeMove

DI Alexander Kamleithner, Verkaufs- & Projektmanagement 
Geschäftsbereich Robots & Applications bei ABB Robotics Österreich

DI Alexander Kamleithner, Verkaufs- & Projektmanagement Geschäftsbereich Robots & Applications bei ABB Robotics Österreich

EPS ersetzen die bekannten elektromechanischen Achsschalter am Roboter und deren Zubehör. Durch die Überwachung aller sechs Roboterachsen und den Entfall von Hardware am Roboter werden die sicherheitstechnischen Möglichkeiten wesentlich erhöht und der Wartungsaufwand fast vollständig eliminiert. SafeMove bietet zusätzlich zu den EPS noch die Funktionalität wie sichere Geschwindigkeit, sichere Orientierung und sicherer Stillstand. Diese Sicherheitsoptionen sind den Anwendern – gleich ob Endkunden oder Systemintegratoren – weitgehend bekannt und werden teilweise bereits eingesetzt.

Ganz anders sieht die Situation bei Austausch eines bestehenden Roboters in einer Anlage aus. Hier sind die Informationsstände sehr unterschiedlich – dementsprechend auch die geplanten Aktionen. Da ist es dann schon vorgekommen, dass der Kunde beim Gespräch wegen dem neuen Austauschroboter folgende Äußerung tätigt – „und das CE machen´s eh auch mit, oder ?“. Dabei ist jedoch als Erstes zu klären, ob es sich um einen Umbau oder einen Austausch handelt.

Und beim Erneuern des Robotersystems (ohne die Leistung, Funktion der Maschine usw. zu verändern) handelt es sich um einen Austausch. Dementsprechend ist KEINE CE-Zertifizierung durchzuführen. Natürlich muss evaluiert werden, ob neue Gefährdungen durch den Robotertausch auftreten. Diese müssen dann entsprechend behandelt werden. Unabhängig jedoch, ob eine neue CE-Zertifizierung notwendig ist (oder eben nicht), müssen die gesetzlichen Vorschriften vom Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG ) und der Arbeitsmittelverordnung (AMVO) eingehalten werden. Sinngemäß dürfen nur sichere Maschinen von den Arbeitnehmern verwendet werden.

Und diese gesetzlichen Vorschriften werden oft gröbstens verletzt, da alte (bestehende) und unsichere Maschinen betrieben werden. Oft wiegen sich die Verantwortlichen der Firmen in trügerischer Sicherheit. Frei nach Motto „die Maschine ist schon 20 Jahre alt und es ist noch nie etwas passiert!“, oder es ist schlichtweg Unwissenheit. Aber auch hier gilt „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!“. Daher gilt es jährlich die entsprechende Evaluierung im Betrieb durchzuführen, und nicht erst bei Austausch einer Komponente die gesamte Maschine bezüglich der Gefährdungen zu betrachten.

In diesem Sinne wünsche ich allen Anwendern und Betreibern von Roboteranlagen weiterhin einen unfallfreien und sicheren Umgang mit den hoffentlich „Sicheren“ Anlagen.

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